Minna-Specht-Schule / Frankfurt a. M.

Elternbrief vom 18.06.20

Nächster Öffnungsschritt für Grundschulen, Grundstufen der Förderschulen, Grundschulzweige an Kooperativen Gesamtschulen sowie Grundschulzweige der verbundenen Schulformen und Grundstufen an Integrierten Gesamtschulen am 22.06.2020

 

Sehr geehrte Eltern der Vorklasse, der Klassen 1 und  2

das aktuelle Infektionsgeschehen sowie die mittlerweile gesammelten Erkenntnisse der Forschung zur Übertragung des Virus Covid-19 machen es möglich, dass die Beschulung der Kinder in den hessischen Grundschulen, den Grundstufen der Förderschulen, den Grundschulzweigen an Kooperativen Gesamtschulen sowie den Grundschulzweigen der verbundenen Schulformen und den Grundstufen an Integrierten Gesamtschulen weiter geöffnet wird.

Wir freuen uns, dass noch vor den Sommerferien, nämlich ab dem 22.06.2020, alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und der Vorklassen wieder täglich die Schule besuchen können. Damit auch hierbei die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden, gibt es einige Vorgaben zu beachten.

Der Unterrichtsumfang orientiert sich an der festgelegten verlässlichen Schulzeit Ihres Kindes. Die Jahrgänge 1 und 2 verbringen täglich in der Regel vier Zeitstunden, die Jahrgänge 3 und 4 in der Regel täglich fünf Zeitstunden in der Schule. Der inhaltliche Schwerpunkt des Unterrichts liegt weiterhin auf den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht sowie der 1. Fremdsprache (abhängig vom Fachpersonal).

Die Jahrgangsstufen 1und 2, sowie die Vorklasse haben Unterricht von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Der offene Anfang beginnt um 8.00 Uhr und endet um 8.15 Uhr (Gleitzeit). Das offene Ende beginnt um 11.20 Uhr und endet um 11.30 Uhr (Gleitzeit). Eine Betreuung kann ab 7.30 Uhr stattfinden.

Dieser weitere Öffnungsschritt kann vollzogen werden, weil aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass eine fest zusammengesetzte Klasse bzw. Gruppe für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheidender ist als die individuelle Gruppengröße. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die Jahrgänge im festen Klassenverband unterrichtet. Zudem hat jede Klasse einen festgelegten Raum sowie einen festen Stamm an unterrichtenden Lehrkräften. Soweit es die personelle Situation der jeweiligen Schule es zulässt, wird darauf geachtet, dass die Lehrkräfte dabei möglichst nur in einer Klasse oder Lerngruppe eingesetzt sind.

Diese Maßnahmen machen es möglich, dass innerhalb der Klasse der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss, was viele Vorteile für die Ausgestaltung des Unterrichts mit sich bringt. An Stellen, an denen die konstante Gruppenbildung nicht eingehalten werden kann, gilt die Abstandsregelung weiterhin.

Die Notfallbetreuung wird ab dem 22.06.2020 nicht mehr angeboten. Im Anschluss an den Unterricht gehen die Kinder in die Einrichtungen, für die sie angemeldet sind. Für die Umsetzung der geplanten Phase der weiteren Öffnung sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Bitte achten Sie auch zukünftig darauf, dass Sie Ihr Kind nicht mit Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) zur Schule schicken. Bei Anzeichen einer Erkrankung muss das Kind dem Unterricht fernbleiben. Treten im Verlauf des Schultages Symptome auf, kann Ihr Kind nicht mehr im Klassenverband verbleiben und muss umgehend abgeholt werden.

Durch die getroffene Entscheidung, die Grundschulen weiter zu öffnen, wird ein wichtiger Schritt in Richtung des regulären Schulbetriebs gegangen. Die Öffnung der Schule und die Beschulung im Klassenverband ruft bei Ihnen aber möglicherweise auch Bedenken hervor, die nachvollziehbar sind. Wie auch in den vergangenen Wochen wird die Schule alle Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ungeachtet dessen kann die Unterrichtsteilnahmepflicht (nicht die Schulpflicht) für eine Schülerin oder einen Schüler modifiziert werden, wenn Sie als Eltern der Schulleitung in schriftlicher Form erklären, dass eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht erfolgen soll. Eine schriftliche Abmeldung vom Unterricht ist ohne ärztliches Attest möglich.

Die betreffenden Kinder erhalten dann durch ihre Lehrkraft Arbeitsmaterial für zu Hause.

Im Folgenden werden noch zusätzliche Informationen für Eltern von Schülerinnen und Schülern, die zusätzlich sonderpädagogische Förderung erhalten, gegeben:

Da Infektionsbrücken vermieden werden sollen, kann die Förderschullehrkraft nicht wie gewohnt Schülerinnen und Schüler in mehreren Klassen sonderpädagogisch fördern, sondern wird im Unterricht möglichst nur in einer Klasse eingesetzt werden. Dies kann zur Folge haben, dass Ihr Kind in nächster Zeit nicht mehr zusätzlich im Unterricht sonderpädagogische Förderung erhält, sondern in den Unterricht seiner Klasse geht und im Zusammenwirken mit der Klassenlehrkraft sonderpädagogisch aufbereitete Lernaufgaben erhält. Die Förderschullehrkraft wird mit Ihnen persönlich ‎in Kontakt treten, um die Förderung in der Klassensituation und die häuslichen Aufgaben zu besprechen.

Das Hessische Kultusministerium hat diese Ausnahmeregelung in dem Bewusstsein geschaffen, dass derzeit durch eine konstante Zuordnung eines festen Personalteams für jeweils eine Klasse Ihr Kind in der Schule am besten geschützt ist. So kann Ihre Tochter oder Ihr Sohn wieder am Unterricht ihrer bzw. seiner Lerngruppe teilnehmen. Eine separate Lerngruppe für sonderpädagogisch zu fördernde Kinder stünde diametral der Zielsetzung einer inklusiv arbeitenden Schule entgegen, in der alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, wenn Ihr Kind durch seine Sonderpädagogin oder seinen Sonderpädagogen zunächst weiter mittelbar über Lernaufgaben in seiner Klasse, für zuhause und am Telefon gefördert wird. Darüber hinaus stehen Kindern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung therapeutische Angebote in der Schule in der gewohnten Form, aber mit besonderen Schutzmaßnahmen wieder zur Verfügung, wenn diese vom Arzt verordnet sind. Hierzu treten Sie bitte mit Ihrer Klassenlehrerin oder Ihrem Klassenlehrer in Kontakt.

Wir freuen uns auf die Kinder, bedanken uns für die bisherige gute Zusammenarbeit und für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Sofern Sie noch Fragen haben, stehen wir dafür gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Kippels

(Schulleitung)*

 

*Bitte beachten Sie, dass dieser Elternbrief eine Vorgabe des Kultusministerums, Prof. Dr. Lorz, ist. Die schulinternen Informationen sind durch unterstrichene Passagen zu erkennen.

 

Sehr geehrte Elternder Klassen 3 und 4
 
das aktuelle Infektionsgeschehen sowie die mittlerweile gesammelten Erkenntnisseder Forschung zur Übertragung des Virus Covid-19 machen es möglich, dass dieBeschulung der Kinder in den hessischen Grundschulen, den Grundstufen derFörderschulen, den Grundschulzweigen an Kooperativen Gesamtschulen sowie denGrundschulzweigen der verbundenen Schulformen und den Grundstufen anIntegrierten Gesamtschulen weiter geöffnet wird.Wir freuen uns, dass noch vor den Sommerferien, nämlich ab dem 22.06.2020, alleSchülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und der Vorklassen wiedertäglich die Schule besuchen können. Damit auch hierbei die geltendenHygienebestimmungen eingehalten werden, gibt es einige Vorgaben zu beachten.Der Unterrichtsumfang orientiert sich an der festgelegten verlässlichen SchulzeitIhres Kindes. Die Jahrgänge 1 und 2 verbringen täglich in der Regel vier Zeitstunden,die Jahrgänge 3 und 4 in der Regel täglich fünf Zeitstunden in der Schule. Derinhaltliche Schwerpunkt des Unterrichts liegt weiterhin auf den Fächern Deutsch,Mathematik, Sachunterricht sowie der 1. Fremdsprache (abhängig vomFachpersonal).Die Jahrgangsstufen 3 und 4, haben Unterricht von 8.45 Uhr bis 12.30 Uhr. Deroffene Anfang beginnt um 8.45 Uhr und endet um 9.00 Uhr (Gleitzeit). Das offeneEnde beginnt um 12.20 Uhr und endet um 12.30 Uhr (Gleitzeit). Eine Betreuung kannab 7.30 Uhr stattfinden.Dieser weitere Öffnungsschritt kann vollzogen werden, weil aktuelleForschungsergebnisse zeigen, dass eine fest zusammengesetzte Klasse bzw.Gruppe für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheidender ist alsdie individuelle Gruppengröße. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die JahrgängeSchulöffnung ab dem 22.06.20 
im festen Klassenverband unterrichtet. Zudem hat jede Klasse einen festgelegtenRaum sowie einen festen Stamm an unterrichtenden Lehrkräften. Soweit es diepersonelle Situation der jeweiligen Schule es zulässt, wird darauf geachtet, dass dieLehrkräfte dabei möglichst nur in einer Klasse oder Lerngruppe eingesetzt sind.Diese Maßnahmen machen es möglich, dass innerhalb der Klasse derMindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss, was viele Vorteile für dieAusgestaltung des Unterrichts mit sich bringt. An Stellen, an denen die konstanteGruppenbildung nicht eingehalten werden kann, gilt die Abstandsregelung weiterhin.
 
Die Notfallbetreuung wird ab dem 22.06.2020 nicht mehr angeboten. Im Anschlussan den Unterricht gehen die Kinder in die Einrichtungen, für die sie angemeldet sind.Für die Umsetzung der geplanten Phase der weiteren Öffnung sind wir auf IhreUnterstützung angewiesen: Bitte achten Sie auch zukünftig darauf, dass Sie Ihr Kindnicht mit Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme,Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen,Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) zur Schule schicken. Bei Anzeichen einer Erkrankung muss das Kind dem Unterricht fernbleiben. Treten im Verlauf des Schultages Symptome auf, kann Ihr Kind nicht mehr im Klassenverbandverbleiben und muss umgehend abgeholt werden.Durch die getroffene Entscheidung, die Grundschulen weiter zu öffnen, wird einwichtiger Schritt in Richtung des regulären Schulbetriebs gegangen. Die Öffnung derSchule und die Beschulung im Klassenverband ruft bei Ihnen aber möglicherweiseauch Bedenken hervor, die nachvollziehbar sind. Wie auch in den vergangenenWochen wird die Schule alle Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko zuminimieren. Ungeachtet dessen kann die Unterrichtsteilnahmepflicht (nicht dieSchulpflicht) für eine Schülerin oder einen Schüler modifiziert werden, wenn Sie als Eltern der Schulleitung in schriftlicher Form erklären, dass eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht erfolgen soll.Eine schriftliche Abmeldung vomUnterricht ist ohne ärztliches Attest möglich.Die betreffenden Kinder erhalten dann durch ihre Lehrkraft Arbeitsmaterial für zuHause.Im Folgenden werden noch zusätzliche Informationen für Eltern von Schülerinnenund Schülern, die zusätzlich sonderpädagogische Förderung erhalten, gegeben:Da Infektionsbrücken vermieden werden sollen, kann die Förderschullehrkraft nichtwie gewohnt Schülerinnen und Schüler in mehreren Klassen sonderpädagogischfördern, sondern wird im Unterricht möglichst nur in einer Klasse eingesetzt werden.Dies kann zur Folge haben, dass Ihr Kind in nächster Zeit nicht mehr zusätzlich imUnterricht sonderpädagogische Förderung erhält, sondern in den Unterricht seiner Klasse geht und im Zusammenwirken mit der Klassenlehrkraft sonderpädagogischaufbereitete Lernaufgaben erhält. Die Förderschullehrkraft wird mit Ihnen persönlichin Kontakt treten, um die Förderung in der Klassensituation und die häuslichenAufgaben zu besprechen.Das Hessische Kultusministerium hat diese Ausnahmeregelung in dem Bewusstseingeschaffen, dass derzeit durch eine konstante Zuordnung eines festenPersonalteams für jeweils eine Klasse Ihr Kind in der Schule am besten geschützt ist.So kann Ihre Tochter oder Ihr Sohn wieder am Unterricht ihrer bzw. seinerLerngruppe teilnehmen. Eine separate Lerngruppe für sonderpädagogisch zufördernde Kinder stünde diametral der Zielsetzung einer inklusiv arbeitenden Schuleentgegen, in der alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Daher bitten wir um IhrVerständnis, wenn Ihr Kind durch seine Sonderpädagogin oder seinenSonderpädagogen zunächst weiter mittelbar über Lernaufgaben in seiner Klasse, fürzuhause und am Telefon gefördert wird. Darüber hinaus stehen Kindern mitAnspruch auf sonderpädagogische Förderung therapeutische Angebote in derSchule in der gewohnten Form, aber mit besonderen Schutzmaßnahmen wieder zurVerfügung, wenn diese vom Arzt verordnet sind. Hierzu treten Sie bitte mit IhrerKlassenlehrerin oder Ihrem Klassenlehrer in Kontakt.Wir freuen uns auf die Kinder, bedanken uns für die bisherige gute Zusammenarbeitund für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Sofern Sie noch Fragen haben,stehen wir dafür gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Kippels(Schulleitung)
**Bitte beachten Sie, dass dieser Elternbrief eine Vorgabe des Kultusministerums, Prof. Dr. Lorz, ist. Die schulinternen Informationen sind durch unterstrichene Passagen zu erkennen.